FAQ · E-Zert
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Häufig gestellte Fragen - FAQ

Warum benötigen wir EIN Zertifikat für die Ernährungstherapie?

  • Die meisten bislang etablierten Zertifikate für Ernährungsfachkräfte unterscheiden nicht zwischen Anbieterqualifikationen für Leistungen im Bereich der Prävention und im Bereich der Therapie.
    Für Patienten1 und Zuweiser ist daher nicht eindeutig nachvollziehbar, ob die entsprechende Fachkraft für Leistungen im Rahmen der Ernährungstherapie aus- bzw. fortgebildet ist.

  • Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) fordert seit September 2022 für neu einzustellende Hochschulabsolventen 100 ECTS (gemäß Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung" - Punkt 4.1). Diese 100 ECTS können durch Studienleistungen oder Fortbildungen analog zu den Inhalten des Zertifikates nachgewiesen werden. Für Hochschulabsolventen, die bereits vor 01.04.2023 in der med. Rehabilitation beschäftigt waren, gilt Bestandschutz. Die DRV Bund behält sich zudem einrichtungsbezogene Einzelfallentscheidungen vor (z.B. bei einschlägiger Berufserfahrung).

  • EIN Zertifikat Ernährungstherapie macht deutlich, dass es einer besonderen Qualifikation für die ernährungstherapeutische Beratung bedarf und dass Diätassistenten bzw. entsprechend zertifizierte Hochschulabsolventen2 die für die Erbringung von Leistungen der Ernährungstherapie notwendige Qualifikationen vorweisen.

  • Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ bildet die Grundqualifikation für das Heilmittel Ernährungstherapie ab. Hier gilt folgendes: Diätassistenten und Hochschulabsolventen3 mit entsprechend nachgewiesenen Kompetenzen (Grundqualifikation) PLUS den für die jeweilige Indikation notwendigen spezifischen Kompetenzen und Patientenjahren können die Zulassung als Heilmittelerbringer nach § 125 SGB V ambulante Ernährungstherapie bei Mukoviszidose oder seltene angeborene Stoffwechselstörungen beantragen.

  • EIN Zertifikat ist ein klares Erkennungszeichen und macht es einfacher, sich in dem immer undurchsichtiger werdenden „Zertifikate Dschungel“ klar abzugrenzen v.a. gegen nicht qualifizierte und selbsternannte Ernährungsberater und Influencer.

Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ ist die Voraussetzung für die Eintragung auf der gemeinsamen Plattform Ernährungstherapie (https://e-zert.de).


[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.

[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse

Was ist der Mehrwert einer zentralen gemeinsamen Plattform Ernährungstherapie?

  • Die gemeinsame Plattform Ernährungstherapie zeigt, dass es einer besonderen Qualifikation für die ernährungstherapeutische Beratung bedarf.

  • Sie soll die einfache und zentrale Anlaufstelle für Patienten1 werden, um Zertifikatsinhaber, deren Leistungen bezuschussungsfähig sind, zuverlässig zu finden.

  • Weiterhin soll für Kostenträger (Krankenkassen, Rentenversicherung etc.), Zuweiser (Ärzte) und Kliniken klar erkennbar sein, dass die Zertifikatsinhaber fachlich und methodisch für therapeutische Leistungen bei Erkrankten befähigt sind.

  • Zertifikatsinhaber müssen zukünftig nur an einer Stelle ihre Daten pflegen und aktuell halten.


[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.

Wie erfahren die Krankenkassen von der neuen Zertifizierung und wie stehen sie dazu?

E-Zert e. V. sucht proaktiv das Gespräch mit den Krankenkassen bzw. deren Dachverbänden und informiert über die neue Plattform. Die bisherigen Reaktionen sind sehr positiv, da es für die Krankenkassen momentan kaum möglich ist, die Qualifikation der Leistungsanbietenden in der Ernährungstherapie einzuschätzen.

Alle E-Zert zertifizierten Ernährungsfachkräfte sollten die Möglichkeit nutzen die Sozialversicherungs-Fachangestellten vor Ort über E-Zert zu informieren. Hierfür dient die zweite Seite Ihres Zertifikats. Diese finden Sie auch unter dem Menüpunkt "Dokumente" zum Download. Ebenfalls im Menüpunkt "Dokumente" enthalten - ein vorformulierter Mailtext.

Warum benötigen wir eine Definition der GRUNDQUALIFIKATION für die Ernährungstherapie?

Als Leistungserbringer1 für das Heilmittel Ernährungstherapie nach § 125 Absatz 1 SGB V wurden Diätassistenten als der Gesundheitsfachberuf für die Erbringung von Ernährungstherapie (und Prävention) und Hochschulabsolventen mit entsprechenden grundsätzlichen Kompetenzen für Ernährungstherapie zugelassen. Auf Basis der Inhalte der bundeseinheitlich geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Diätassistenten wurden erstmals einheitliche Mindestanforderungen formuliert die Absolventen2 der ungeregelten Studiengänge für die Arbeit in der Ernährungstherapie mitbringen müssen.

Die festgelegte Grundqualifikation für Ernährungstherapie ermöglicht eine transparente, bundeseinheitliche und verbandsübergreifende Überprüfung anhand der Zulassungsvoraussetzungen:

o   damit die erbrachten ernährungstherapeutischen Leistungen teilweise (oder ganz) von der Krankenkasse erstattet werden können.

o   damit Hochschulabsolventen2 zukünftig in Reha-Einrichtungen tätig werden können.

Auf diese Weise leisten wir einen Beitrag zum Schutz der Patienten und grenzen uns von nicht adäquat qualifizierten, „selbsternannten Ernährungsberatern“ oder von auf Prävention fokussierten Ernährungsfachkräften ab.


[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.

[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse

Wo ist geregelt, wie diese GRUNDQUALIFIKATION definiert ist?

  • Die Anforderungen sind in der "Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung" im Punkt 4.1 detailliert aufgeführt.

  • Diätassistenten1 erfüllen aufgrund der staatlich geregelten Ausbildung und Prüfung die Grundqualifikation, da sie einen durch ein Bundesgesetz (DiätAssG) geregelten Heilberuf ausüben.

  • Ernährungswissenschaftliche/oecotrophologische Studiengänge haben aufgrund der Freiheit der Lehre sehr unterschiedliche Curricula. Darüber hinaus können Studierende unterschiedliche Schwerpunkte legen, beides führt zu uneinheitlichen Qualifikationen. Absolventen2 von Hochschulen müssen daher den Nachweis einer den Diätassistenten vergleichbaren Qualifikation erbringen. [Excel Tabelle zum Ausfüllen: 2024-10-23 Zulassungsvoraussetzungen ET download.xlsx]

    Grundqualifikation (Zulassungsvoraussetzungen) für das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie"
    nach Ziffer 4, Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung für die Leistungserbringung

    (angelehnt an bisherigen DGE-Zulassungskriterien für die präventive Ernährungsintervention)

    Die Gesamtsumme von 100 ECTS muss durch die Ausbildung/das Studium/ oder durch Fortbildung erreicht werden (Empfehlung: 90 ECTS aus dem Studium und 10 ETCS durch Fortbildung). Innerhalb eines Bereichs müssen alle Themen zu annähernd gleichen Anteilen vertreten sein. Die Zuordnung von vergleichbaren Inhalten zu den Themen kann flexibel gehandhabt werden, z. B. zwischen B1 und E2

    Bereiche

    Themen

    Inhalte (Schwerpunkte und Beispiele)

    Mindestens zu erreichende ECTS

    (absolviert in Bachelor/Master/
    Fortbildung)

    Naturwissen-schaftliche Grundlagen

    N1

    Allgemeine, anorganische
    und organische Chemie

    Grundlagen der anorganischen und organischen Chemie

    10

    N2

    Epidemiologie, Statistische
    Grundlagen

    Mathematik,
    Physik

    Auswertung und Interpretation von Daten und Studien; Deskriptive und analytische Statistik, Epidemiologie; Elemente der Differential- und Integralrechnung, Ausgleichs- und Regressionsrechnung, Wahrscheinlichkeitsrechnung; Grundbegriffe der Physik

    Biologisch-medizinische Grundlagen

    B1

    Biochemie

    Grundlagen biochemischer Prozesse und Reaktionen

    10

    B2

    Biologie und Genetik

    Molekularbiologie, Grundlagen der Genetik

    B3

    Physiologie

    Funktion (Physiologie) des menschlichen Organismus, u. a. Zellphysiologie, Elektrolythaushalt, Säure-Basen-Haushalt

    B4

    Anatomie

    Aufbau (Anatomie) des menschlichen Organismus, u. a. Gastrointestinaltrakt, Herz-Kreislauf-System

    B5

    Mikrobiologie

    Grundlagen der Mikrobiologie

    B6

    Erste Hilfe

    Allgemeines Verhalten bei Notfällen; Erstversorgung von Verletzten; Blutstillung und Wundversorgung; Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung; Versorgung von Knochenbrüchen; Transport von Verletzten;
    Verhalten bei Arbeitsunfällen und sonstigen Notfällen

    Ernährungs-wissenschaft

    E1

    Ernährungs-physiologie

    Energiebedarf und -stoffwechsel; Verdauung und Resorption, Verdauungsenzyme, hormonelle Regulation und Steuerung

    20

    E2

    Biochemie der Ernährung

    Biochemische Reaktionen, Intermediärstoffwechsel, Pathobiochemie

    E3

    Ernährungslehre, Ernährung des Menschen

    Ernährungssituation in Deutschland und weltweit, Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr, Zusammensetzung der Nahrung/Nahrungsinhaltsstoffe;

    Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr und praktische
    Ernährungsempfehlungen, ernährungsphysiologische Beurteilung von Nahrungsmitteln;

    Alternative Ernährungsformen;
    Nahrungsergänzungsmittel und funktionelle Lebensmittel

    E4

    Angewandte Ernährung/
    Ernährungsstatus inkl. Nährwertberechnung

    Anforderungen an die Ernährung ausgewählter Bevölkerungsgruppen (insbes. Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, Senioren); Entwicklung bedarfsorientierter Ernährungskonzepte;

    Methoden der Ernährungserhebung;

    Methoden zur Ermittlung des Ernährungsstatus von Personen
    und Gruppen, Anthropometrie;

    Nährwertberechnung

    E5

    Praktikum/Hospitation: Ernährungsstatus

    Anthropometrische Messmethoden, Messung der Körperzusammensetzung mit verschiedenen Methoden, Erfassung des Ernährungsstatus

    Lebensmittel-wissenschaft

    L1

    Lebensmittelchemie
    und -analytik

    Hauptinhaltsstoffe von Lebensmitteln, Sekundäre Pflanzenstoffe;
    analytische Methoden;

    Gentechnik

    15

    L2

    Lebensmitteltechnologie

    Prozessschritte und Abläufe der Verarbeitung, Einfluss von Prozessabläufen auf Qualität und Inhaltsstoffe der Lebensmittel; Lebensmittelsensorik

    L3

    Grundlagen der Lebensmittel-verarbeitung

    Zubereitungsverfahren und deren Einfluss auf die Qualität von Lebensmitteln

    L4

    Warenkunde

    Natürliche und industriell hergestellte Produkte: Herkunft, Verarbeitung, stoffliche Zusammensetzung, Qualitätsmerkmale

    L5

    Lebensmittelmikrobiologie,
    -toxikologie

    Mikrobiologie und Toxikologie der Lebensmittel,

    pathogene Mikroorganismen,
    Kontaminationen, Rückstände, Hygiene, Hygienekonzepte

    L6

    Lebensmittel-recht

    Grundlegende nationale und EU-weite Regelungen zum Lebensmittelrecht,
    z. B. LFGB, LM-Kennzeichnungs-VO, Novel Food-VO, Health Claims

    L7

    Praktikum

    Hospitation
    Speisen-herstellung

    Vorbereitungs-, Gar- und Aufbereitungsverfahren; Koch- und Küchentechnik

    2-3 ECTS zwingend erforderlich

    Ernährungs-medizin, Diätetik

    D1

    Ernährungs-assoziierte
    Erkrankungen,
    Pathophysiologie

    Epidemiologie, Prävention und Therapie von Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts, des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels (insbes. Diabetes mellitus);

    Übergewicht und Adipositas;

    Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts; immunologische, rheumatische und allergische Erkrankungen;

    Fehl- und Mangelernährung; klinische Laborparameter

    30

    D2

    Diätetik

    Grundlagen der Diätetik,

    Diätkostformen,

    relevante Leitlinien

    D3

    Praktikum

    Hospitation
    Speisenplanung

    Aufstellen und Berechnen von Tages- und Wochenspeiseplänen bei verschiedenen diätetischen Indikationen

    Ernährungs-psychologie,

    Ernährungs-
    soziologie,

    Beratung und
    Kommuni-kation

    P1

    Ernährungspsychologie

    Wissenschaftlich-theoretische Inhalte der Ernährungspsychologie,
    psychologische Erklärungsansätze, Ernährungsverhalten,
    Verhaltensänderungen, Essstörungen

    15

    P2

    Ernährungssoziologie

    Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Ernährung des Menschen, Essstile und Ernährungsgewohnheiten, milieu- und landesspezifische Besonderheiten, Einflüsse auf das Essverhalten

    P3

    Grundlagen der Kommunikation

    Kommunikation, Kommunikationstheorien und -techniken

    P4

    Gesprächsführung und
    Beratung

    Gesprächsführung in der Einzel- und Gruppenberatung, methodische und didaktische Grundlagen, Struktur von Beratungsprozessen

    P5

    Praktikum

    Hospitation:
    praktische Erfahrungen in
    der Ernährungs-beratung

    Praktikum in Kliniken, Arztpraxen oder bei einer selbstständigen Diätassistentin/Oecotrophologin, z. B. Hospitation bei Einzel- und Gruppenberatungen inkl. Vorbereitung, Nachbereitung der Maßnahmen in Form von Dokumentation und Evaluation

    Betriebs-wirtschaft

    W1

    Grundbegriffe der Wirtschaftslehre;
    Wirtschaftssysteme;
    Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor;
    Ernährungswirtschaft (BRD/EU/global);
    Kostenkalkulation, Buchführung ...

    ergänzend empfohlen

    Gesamt

    100

    Zusätzlich zu den im Studium und Fortbildung erworbenen 100 ECTS sollen 50 ECTS über eine mind. einjährig vollzeitäquivalente (=1.500-1.600 Jahresarbeitsstunden) praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie innerhalb einer Institution wie Krankenhaus, Rehabilitationszentrum oder einer ernährungstherapeutischen Praxis nachgewiesen werden.

    ECTS: European Credit Transfer System (1 ECTS = 30 Arbeitsstunden); auch Credit oder Kreditpunkt

Excel Tabelle zum Ausfüllen: 2024-10-23 Zulassungsvoraussetzungen ET download.xlsx


[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.

[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse

Was sind in diesem Zusammenhang KERNKOMPETENZEN?

  • Mit Kernkompetenzen sind die Lehrinhalte der Ausbildung/des Studiums gemeint.

  • Dazu gehören: naturwissenschaftliche Grundlagen, biologisch-medizinische Grundlagen, Ernährungswissenschaft, Lebensmittelwissenschaft, Ernährungsmedizin und Diätetik, Ernährungspsychologie und Ernährungssoziologie sowie Beratung und Kommunikation.

  • Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung, Punkt 4.1 enthält eine detaillierte Auflistung.

    Grundqualifikation (Zulassungsvoraussetzungen) für das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie"
    nach Ziffer 4, Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung für die Leistungserbringung

    (angelehnt an bisherigen DGE-Zulassungskriterien für die präventive Ernährungsintervention)

    Die Gesamtsumme von 100 ECTS muss durch die Ausbildung/das Studium/ oder durch Fortbildung erreicht werden (Empfehlung: 90 ECTS aus dem Studium und 10 ETCS durch Fortbildung). Innerhalb eines Bereichs müssen alle Themen zu annähernd gleichen Anteilen vertreten sein. Die Zuordnung von vergleichbaren Inhalten zu den Themen kann flexibel gehandhabt werden, z. B. zwischen B1 und E2

    Bereiche

    Themen

    Inhalte (Schwerpunkte und Beispiele)

    Mindestens zu erreichende ECTS

    (absolviert in Bachelor/Master/
    Fortbildung)

    Naturwissen-schaftliche Grundlagen

    N1

    Allgemeine, anorganische
    und organische Chemie

    Grundlagen der anorganischen und organischen Chemie

    10

    N2

    Epidemiologie, Statistische
    Grundlagen

    Mathematik,
    Physik

    Auswertung und Interpretation von Daten und Studien; Deskriptive und analytische Statistik, Epidemiologie; Elemente der Differential- und Integralrechnung, Ausgleichs- und Regressionsrechnung, Wahrscheinlichkeitsrechnung; Grundbegriffe der Physik

    Biologisch-medizinische Grundlagen

    B1

    Biochemie

    Grundlagen biochemischer Prozesse und Reaktionen

    10

    B2

    Biologie und Genetik

    Molekularbiologie, Grundlagen der Genetik

    B3

    Physiologie

    Funktion (Physiologie) des menschlichen Organismus, u. a. Zellphysiologie, Elektrolythaushalt, Säure-Basen-Haushalt

    B4

    Anatomie

    Aufbau (Anatomie) des menschlichen Organismus, u. a. Gastrointestinaltrakt, Herz-Kreislauf-System

    B5

    Mikrobiologie

    Grundlagen der Mikrobiologie

    B6

    Erste Hilfe

    Allgemeines Verhalten bei Notfällen; Erstversorgung von Verletzten; Blutstillung und Wundversorgung; Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung; Versorgung von Knochenbrüchen; Transport von Verletzten;
    Verhalten bei Arbeitsunfällen und sonstigen Notfällen

    Ernährungs-wissenschaft

    E1

    Ernährungs-physiologie

    Energiebedarf und -stoffwechsel; Verdauung und Resorption, Verdauungsenzyme, hormonelle Regulation und Steuerung

    20

    E2

    Biochemie der Ernährung

    Biochemische Reaktionen, Intermediärstoffwechsel, Pathobiochemie

    E3

    Ernährungslehre, Ernährung des Menschen

    Ernährungssituation in Deutschland und weltweit, Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr, Zusammensetzung der Nahrung/Nahrungsinhaltsstoffe;

    Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr und praktische
    Ernährungsempfehlungen, ernährungsphysiologische Beurteilung von Nahrungsmitteln;

    Alternative Ernährungsformen;
    Nahrungsergänzungsmittel und funktionelle Lebensmittel

    E4

    Angewandte Ernährung/
    Ernährungsstatus inkl. Nährwert-berechnung

    Anforderungen an die Ernährung ausgewählter Bevölkerungsgruppen (insbes. Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere, Senioren); Entwicklung bedarfsorientierter Ernährungskonzepte;

    Methoden der Ernährungserhebung;

    Methoden zur Ermittlung des Ernährungsstatus von Personen
    und Gruppen, Anthropometrie;

    Nährwertberechnung

    E5

    Praktikum/Hospitation: Ernährungsstatus

    Anthropometrische Messmethoden, Messung der Körperzusammensetzung mit verschiedenen Methoden, Erfassung des Ernährungsstatus

    Lebensmittel-wissenschaft

    L1

    Lebensmittel-chemie
    und -analytik

    Hauptinhaltsstoffe von Lebensmitteln, Sekundäre Pflanzenstoffe;
    analytische Methoden;

    Gentechnik

    15

    L2

    Lebensmittel-technologie

    Prozessschritte und Abläufe der Verarbeitung, Einfluss von Prozessabläufen auf Qualität und Inhaltsstoffe der Lebensmittel; Lebensmittelsensorik

    L3

    Grundlagen der Lebensmittel-verarbeitung

    Zubereitungsverfahren und deren Einfluss auf die Qualität von Lebensmitteln

    L4

    Warenkunde

    Natürliche und industriell hergestellte Produkte: Herkunft, Verarbeitung, stoffliche Zusammensetzung, Qualitätsmerkmale

    L5

    Lebensmittel-mikrobiologie,
    -toxikologie

    Mikrobiologie und Toxikologie der Lebensmittel,

    pathogene Mikroorganismen,
    Kontaminationen, Rückstände, Hygiene, Hygienekonzepte

    L6

    Lebensmittel-recht

    Grundlegende nationale und EU-weite Regelungen zum Lebensmittelrecht,
    z. B. LFGB, LM-Kennzeichnungs-VO, Novel Food-VO, Health Claims

    L7

    Praktikum

    Hospitation
    Speisen-herstellung

    Vorbereitungs-, Gar- und Aufbereitungsverfahren; Koch- und Küchentechnik

    2-3 ECTS zwingend erforderlich

    Ernährungs-medizin, Diätetik

    D1

    Ernährungs-assoziierte
    Erkrankungen,
    Pathophysiologie

    Epidemiologie, Prävention und Therapie von Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts, des Herz-Kreislauf-Systems, des Stoffwechsels (insbes. Diabetes mellitus);

    Übergewicht und Adipositas;

    Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts; immunologische, rheumatische und allergische Erkrankungen;

    Fehl- und Mangelernährung; klinische Laborparameter

    30

    D2

    Diätetik

    Grundlagen der Diätetik,

    Diätkostformen,

    relevante Leitlinien

    D3

    Praktikum

    Hospitation
    Speisenplanung

    Aufstellen und Berechnen von Tages- und Wochenspeiseplänen bei verschiedenen diätetischen Indikationen

    Ernährungs-psychologie,

    Ernährungs-
    soziologie,

    Beratung und
    Kommuni-kation

    P1

    Ernährungs-psychologie

    Wissenschaftlich-theoretische Inhalte der Ernährungspsychologie,
    psychologische Erklärungsansätze, Ernährungsverhalten,
    Verhaltensänderungen, Essstörungen

    15

    P2

    Ernährungs-soziologie

    Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Ernährung des Menschen, Essstile und Ernährungsgewohnheiten, milieu- und landesspezifische Besonderheiten, Einflüsse auf das Essverhalten

    P3

    Grundlagen der Kommunikation

    Kommunikation, Kommunikationstheorien und -techniken

    P4

    Gesprächs-führung und
    Beratung

    Gesprächsführung in der Einzel- und Gruppenberatung, methodische und didaktische Grundlagen, Struktur von Beratungsprozessen

    P5

    Praktikum

    Hospitation:
    praktische Erfahrungen in
    der Ernährungs-beratung

    Praktikum in Kliniken, Arztpraxen oder bei einer selbstständigen Diätassistentin/Oecotrophologin, z. B. Hospitation bei Einzel- und Gruppenberatungen inkl. Vorbereitung, Nachbereitung der Maßnahmen in Form von Dokumentation und Evaluation

    Betriebs-wirtschaft

    W1

    Grundbegriffe der Wirtschaftslehre;
    Wirtschaftssysteme;
    Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor;
    Ernährungswirtschaft (BRD/EU/global);
    Kostenkalkulation, Buchführung ...

    ergänzend empfohlen

    Gesamt

    100

    Zusätzlich zu den im Studium und Fortbildung erworbenen 100 ECTS sollen 50 ECTS über eine mind. einjährig vollzeitäquivalente (=1.500-1.600 Jahresarbeitsstunden) praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie innerhalb einer Institution wie Krankenhaus, Rehabilitationszentrum oder einer ernährungstherapeutischen Praxis nachgewiesen werden.

    ECTS: European Credit Transfer System (1 ECTS = 30 Arbeitsstunden); auch Credit oder Kreditpunkt

Excel Tabelle zum Ausfüllen: 2024-10-23 Zulassungsvoraussetzungen ET download.xlsx

Was bedeutet ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN für Ernährungstherapie nach § 125 Absatz 1 SGB V?

Heilmittel, wie die Ernährungstherapie, dürfen nur von zugelassenen Leistungserbringern erbracht werden. Leistungserbringer1 sind Personen, die über die erforderliche Ausbildung oder einen vergleichbaren akademischen Abschluss verfügen bzw. eine entsprechende Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung besitzen. Neben den gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 124 Abs. 1 SGB V, gibt es grundsätzliche Qualifikationsanforderungen, die sich aus der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) nach § 92 SGB V ergeben.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird zunächst eine Prüfung der Grundqualifikation vorgenommen. Diätassistenten erfüllen diese aufgrund der bundeseinheitlich geltenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Für Hochschulabsolventen2 wird das Vorliegen der (theoretischen und praktischen) Zulassungsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft. Diese sind in der "Anlage 5 Zulassungsvoraussetzungen zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Ernährungstherapie und deren Vergütung" im Punkt 4.1 detailliert aufgeführt.


[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.

[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse

Was sind ECTS-Punkte und wie komme ich an die ECTS, wenn das Studium schon länger her ist?

ECTS ist die Abkürzung für „European Credit Transfer and Accumulation System“ – das europäische Erfassungssystem für zu erbringende und erbrachte Leistungen von Studierenden. Studienleistungen sollen dadurch international lesbar und vergleichbar gemacht werden. ECTS ist die Einheit für den Arbeitszeitaufwand, berechnet aus der Präsenzzeit bei der eigentlichen Lehrveranstaltung plus Vor- und Nachbereitungszeit. Dazu zählen beispielsweise das Lesen von Texten, Prüfungsvorbereitung oder Gruppenarbeit.

1 ECTS = 30 Arbeitsstunden (also neben Vorlesungszeit auch individuelle Arbeitszeit) bzw. 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Hochschule/Universität nach dem für Sie geltenden Modulhandbuch (Archiv). Für Absolventen mit „Diplom-Abschlüssen“ - ohne bisheriges Zertifikat – muss die Zertifizierung in der Zertifizierungskommission von E-Zert e. V. individuell diskutiert und beschlossen werden. Sollte es nötig werden Diplomstudiengänge zu prüfen, nutzen wir die Umrechnung:

1 Semesterwochenstunde entspricht 1,5 ECTS (analog zur Vorgehensweise der ZPP).

Muss ich als VDOE-Mitglied das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ beantragen oder erhält man es automatisch?

Muss ich als VDD-Mitglied das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ beantragen oder erhält man es automatisch?

Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ und die Eintragung müssen aktiv über die Plattform beantragt werden. Hier gelangen Sie zum Antrag: E-Zert Antrag.

Nutzen Sie gerne unsere Tutorials um sich vorab zu informieren.

Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des VDD am 19. November 2024 haben die anwesenden Mitglieder entschieden: Das VDD-Fortbildungszertifikat bleibt in seiner bisherigen Form bestehen und wird weiterhin parallel zur E-Zert-Zertifizierung angeboten.

Wenn Sie das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ erhalten, gilt dieses drei Jahre lang – und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Sie es bekommen haben.

Muss ich als UGB-Mitglied das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ beantragen oder erhält man es automatisch?

Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ und die Eintragung müssen aktiv über die Plattform beantragt werden. Hier gelangen Sie zum Antrag: E-Zert Antrag.

Nutzen Sie gerne unsere Tutorials um sich vorab zu informieren.

  • Diätassistentin1 mit UGB-Zertifikat https://youtu.be/qQ0p5Deyivc

  • Hochschulabsolventen2 mit UGB-Zertifikat (gleiche Voraussetzungen wie VDOE-Mitglied ohne Zertifikat oder ohne (erste) Nachzertifizierung, da bei der Vergabe des UGB-Zertifikats die ECTS nicht anhand der DGE-Zulassungskriterien von 2011 überprüft wurden) https://youtu.be/Oxaosn985_k


[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.

[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse

Muss ich als QUETHEB-Mitglied das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ beantragen oder erhält man es automatisch?

Als QUETHEB-Mitglied müssen Sie keinen Zertifizierungsantrag über dieses Formular stellen.
Bitte nutzen Sie stattdessen den Aktivierungslink, den Sie per Mail erhalten haben. Sollten Sie keine Mail erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@quetheb.de.

Gilt mein QUETHEB/VDD/VDOE/UGB-Zertifikat weiterhin?

Die bisherigen Zertifikate sind bis zu dem auf dem Zertifikat angegebenen Ablaufdatum gültig. Eine Nachzertifizierung erfolgt künftig über E-Zert e. V.

Fachkräfte mit dem Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ können sich auf der gemeinsamen Plattform eintragen und zukünftig nachzertifizieren lassen. Seit Juni 2024 ist es möglich, sich auf der neuen Plattform (E-Zert Antrag) zu registrieren, sofern die Grundvoraussetzungen gegeben sind. Ab Januar 2025 ist dann keine Erst-Antragstellung zum Erwerb der bisherigen VDOE/QUETHEB-Zertifikate mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt findet die Zertifikatsvergabe von VDOE und QUETHEB ausschließlich über E-Zert e. V. statt.

Im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung des VDD am 19.11.2024 haben die anwesenden Mitglieder entschieden, das VDD-Fortbildungszertifikat in seiner jetzigen Form parallel zur E-Zert Zertifizierung aufrechtzuerhalten.

Gibt es eine Bestandsschutz- bzw. Übergangsregelung für Inhaber der bisherigen Zertifikate?

Abbildung Bestandsschutz/Übergangregelung

VDD-Zertifikatsinhaber sind Diätassistenten1, d. h. mit der Einreichung der Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erhalten sie automatisch das Zertifikat.

Diätassistenten (VDD Mitglied - ohne Zertifikat) benötigen lediglich die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, um den Antrag auf Erhalt des Zertifikats „E-Zert Ernährungstherapie“ und die Eintragung auf der Plattform zu stellen.

VDOE/QUETHEB(ET)-Zertifikatsinhaber, die bereits eine oder wiederholte Nachzertifizierungen absolviert haben, können den Antrag auf Erhalt des Zertifikats „E-Zert Ernährungstherapie“ und die Eintragung auf der Plattform stellen. Sie erhalten „Bestandsschutz“, das heißt hier findet keine Überprüfung der ECTS oder der Berufserfahrung statt. Diese sind mit den bisherigen Nachzertifizierungen abgedeckt. (s. Abbildung und Tabelle).

Inhaber des UGB-Zertifikats können sich ebenfalls auf der neuen Plattform registrieren: Antrag Zertifikat (E-Zert Antrag) klicken und wie angezeigt fortfahren. Es findet eine Prüfung des Berufs-/Studienabschlusses (Inhalte/Module 100 ECTS) und der praktischen Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie (50 ECTS) statt. Die Restlaufzeit des aktuellen Zertifikats kann übernommen (individuelle Entscheidung).

Bei DGE/VFED-Zertifikatsinhabern, die Mitglieder in einem der bei E-Zert teilnehmenden Verbände sind, findet eine Prüfung des Berufs-/Studienabschlusses (Inhalte/Module 100 ECTS) und der praktischen Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie (50 ECTS) statt. Die Restlaufzeit der DGE/VFED-Zertifikate wird nicht übernommen.

Für VDOE/QUETHEB(EB)3-Zertifikatsinhaber ohne eine Nachzertifizierung findet eine Überprüfung der im Studium absolvierten ECTS statt. Der Schwerpunkt liegt hier in der Prüfung des Bereichs D (Ernährungsmedizin und Diätetik) sowie im Bereich P (Ernährungspsychologie, Ernährungssoziologie, Beratung und Kommunikation/Pädagogik/Psychologie), da diese in der bisher durchgeführten Prüfung anhand der „DGE-Zulassungskriterien“ nicht voll umfänglich enthalten waren (s. Tabelle 1). Der Nachweis über eine einjährige vollzeitäquivalente praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie wurde bereits bei der Zertifizierung geprüft.

Bei DGE/VFED/UGB-Zertifikatsinhabern ohne Nachzertifizierung findet eine Überprüfung der im Studium absolvierten ECTS statt. Der Schwerpunkt liegt hier in der Prüfung des Bereichs D (Ernährungsmedizin und Diätetik) sowie im Bereich P (Ernährungspsychologie, Ernährungssoziologie, Beratung und Kommunikation/Pädagogik/Psychologie), da diese in der bisher durchgeführten Prüfung anhand der „DGE-Zulassungskriterien“ nicht voll umfänglich enthalten waren (s. Tabelle 1). Der Nachweis über eine einjährige vollzeitäquivalente praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie wird anhand von Arbeitszeugnissen oder durch Vorlage einer Bestätigung des Steuerberaters über eine freiberufliche Tätigkeit, mit Ausweisung des Anteils an therapeutischer Leistung (auf ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung), geprüft. Unterstützung erhalten Sie jederzeit durch die Geschäftsstelle von E-Zert e. V.

Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ – Empfehlungen für diverse Zielgruppen

bisheriges Zertifikat

DGE-Zulassungskriterien

Grundqualifikation Ernährungstherapie (100 ECTS)

Praktische Tätigkeit im Bereich EB/ET

Empfehlung

Zertifikat Ernährungs-berater/in VDOE mit Nachzertifi-zierung (NZ)

 

 

 

Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie"  stellen (außer für Inhaber mit NZ 2024; hier 2024 letztmalige NZ durch VDOE – Falls Punkte schon vor Ende 2024 erfüllt, ebenfalls direkter Eintrag möglich – auch bei erster NZ)

Zertifikat Ernährungsberater/in VDOE ohne NZ

Bei Erst-Zertifizierung geprüft

Prüfung erforderlich Bereich D und P

 

Bei Erfüllung der Bereiche D und P, sowie praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie: Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie" stellen; 3 Jahres-Frist für NZ läuft ab Eintrittsdatum.

Noch keine Erfüllung der Bereiche D und P → NZ des vorhandenen Zertifikats und Fortbildungen im Bereich der fehlenden Module belegen + Erfahrung in praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie sammeln; dann Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie".

 

QUETHEB ET

 

 

 

Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie" stellen

QUETHEB EB mit NZ

Bei Erst-Zertifizierung geprüft

Prüfung erforderlich Bereich D und P

 

Bei Erfüllung der Bereiche D und P, sowie praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie: Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie"  stellen; 3 Jahres-Frist für NZ läuft ab Eintrittsdatum.

Noch keine Erfüllung der Bereiche D und P → NZ des vorhandenen Zertifikats und Fortbildungen im Bereich der fehlenden Module belegen + Erfahrung in praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie sammeln; dann Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie".

QUETHEB EB ohne NZ

Bei Erst-Zertifizierung geprüft

Prüfung erforderlich Bereich D und P

 

  

DGE-Zertifikat mit NZ

Bei Erst-Zertifizierung geprüft

Prüfung erforderlich Bereich D und P

 erforderlich

Bei Erfüllung der Bereiche D und P, sowie praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie; Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie"  stellen; 3 Jahres-Frist für NZ läuft ab Eintrittsdatum.

Noch keine Erfüllung der Bereiche D und P → NZ des vorhandenen Zertifikats und Fortbildungen im Bereich der fehlenden Module belegen + Erfahrung in praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie sammeln; dann Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie".

DGE-Zertifikat ohne NZ

Bei Erst-Zertifizierung geprüft

Prüfung erforderlich Bereich D und P

 erforderlich

 

VFED-Zertifikat mit NZ

Bei Erst-Zertifizierung geprüft

Prüfung erforderlich Bereich D und P

 erforderlich

Bei Erfüllung der Bereiche D und P,  sowie praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie: Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie"  stellen; 3 Jahres-Frist für NZ läuft ab Eintrittsdatum.

Noch keine Erfüllung der Bereiche D und P → NZ des vorhandenen Zertifikats und Fortbildungen im Bereich der fehlenden Module belegen + Erfahrung in praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie sammeln; dann Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie".

VFED-Zertifikat ohne NZ

Bei Erst-Zertifizierung geprüft

Prüfung erforderlich Bereich D und P

 erforderlich

  

UGB-Zertifikat mit NZ

 

Prüfung erforderlich Bereich D und P

 erforderlich

Bei Erfüllung der Bereiche D und P, sowie praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie; Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie"  stellen; 3 Jahres-Frist für NZ läuft ab Eintrittsdatum.

Noch keine Erfüllung der Bereiche D und P → NZ des vorhandenen Zertifikats und Fortbildungen im Bereich der fehlenden Module belegen + Erfahrung in praktischer Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie sammeln; dann Antrag auf Erhalt "E-Zert Ernährungstherapie".

UGB-Zertifikat ohne NZ

 

Prüfung erforderlich

 erforderlich

 

Personen auf dem Weg zu einem Zertifikat

VDOE

 

Prüfung erforderlich

 erforderlich

Im Studium oder nach dem Studium auf die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen (siehe Tabelle zum Download) achten und darauf hinarbeiten.
Ggf. unvollständig nachweisbare Inhalte durch Studium oder Fortbildungen vervollständigen.

Praktische Erfahrungen in Ernährungsberatung und -therapie sammeln.

Dann Antrag auf Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ stellen.

 

Ggf. laufenden Zertifizierungsprozess weiterverfolgen, beenden und dann bei der Erfüllung der Kriterien Antrag auf Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ stellen.

Evtl. zur 1. Nachzertifizierung den Antrag auf Zertifikat

„E-Zert Ernährungstherapie“ stellen.

VFED

 

Prüfung erforderlich

 erforderlich

QUETHEB

 

Prüfung erforderlich

 erforderlich

  

Personen im DGE-Curriculum

 

Prüfung erforderlich

 erforderlich

  

Personen im UGB-Zertifizierungsprozess

 

Prüfung erforderlich

 erforderlich



[1] Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Dies umfasst jedoch stets Personen aller Geschlechter.

[2] mit folgenden Abschlüssen: Oecotrophologie (ernährungswissenschaftliche Ausrichtung; Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science), Ernährungswissenschaft (Abschlüsse: Diplom, Master of Science, Bachelor of Science) sowie vergleichbare Abschlüsse.

[3] QUETHEB Registrierung Ernährungsberatung

Warum gibt es einen Unterschied zwischen VDOE-Zertifizierung mit und ohne Nachzertifizierung?

Bei der Beantragung des Zertifikats „E-Zert Ernährungstherapie“ wird zwischen VDOE-Zertifikatsinhabern unterschieden, die bereits eine Nachzertifizierung haben und jenen, bei denen noch keine Nachzertifizierung erfolgt ist.

Bei denen, die noch keine Nachzertifizierung durchlaufen haben, wird überprüft, ob die für den Antrag des Zertifikats „E-Zert Ernährungstherapie“ notwendigen ECTS vorliegen.

Bei denen, die bereits eine VDOE-Nachzertifizierung durchlaufen haben, geht E-Zert e. V. davon aus, dass mit den in dieser Zeit erforderlichen Fortbildungen und der erworbenen Berufserfahrung ggf. fehlende ECTS ausgeglichen sind. Daher findet hier keine Überprüfung der notwendigen ECTS statt.

Mein VDOE-/QUETHEB-Zertifikat ist noch gültig. Wenn ich das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ beantrage, wird dann die Restlaufzeit berücksichtigt?

Ja, die Restlaufzeit findet Berücksichtigung.

Läuft Ihr VDOE-/QUETHEB-Zertifikat zum 31.12.2025 aus, dann erhalten Sie das Zertifikat "E-Zert Ernährungstherapie" mit dem Ablaufdatum 31.12.2025.

Was kostet das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“?

Die Preisgestaltung ist so angelegt, dass E-Zert e. V. kostendeckend (nicht gewinnorientiert) arbeiten kann. Mitglieder der teilnehmenden Verbände profitieren in Bezug auf die Kosten für die Zertifizierung und Eintragung von einem günstigeren Preis (Vorzugspreis).

Nichtmitglieder zahlen einen deutlich höheren Preis. Dieser setzt sich zusammen aus:

30,- € Registrierung1 (= Veröffentlichung auf der Webseite) + 75,- € Bearbeitungsgebühr + 160,- € bzw. 145,- €(das entspricht dem Mitgliedsbeitrag des entspr. Berufsverbandes [VDD oder VDOE]).

Für die Nachzertifizierung ist eine separate Gebühr zu entrichten. Diese ist momentan mit 120,00 € kalkuliert (alle 3 Jahre).

Gebührenordnung E-Zert e. V.

Mit welchen Kosten müssen MITGLIEDER der Trägerverbände rechnen, um das Zertifikat „Ernährungstherapie“ zu erlangen bzw. es nachzertifizieren zu lassen? Abbildung 1 - Abbildung 2

Mit welchen Kosten müssen NICHT-Mitglieder der Trägerverbände rechnen, um das Zertifikat „Ernährungstherapie“ zu erlangen bzw. es nachzertifizieren zu lassen? Abbildung 3 - Abbildung 4


[1] Registrierung = Veröffentlichung auf der Webseite

Gilt meine Tätigkeit in eigener Praxis als Praxis-Erfahrung? Wie kann ich diese nachweisen?

Ja, im Rahmen des Bestandsschutzes gilt die Selbständigkeit als Praxis-Erfahrung; einen entsprechenden Nachweis über die Tätigkeiten, insbesondere für Therapie (umsatzsteuerbefreite Leistungen), kann z. B. ein Steuerberatungsbüro ausstellen. Unterstützung erhalten Sie jederzeit durch die Geschäftsstelle von E-Zert e. V.

Für die Neubeantragung des Zertifikats „E-Zert Ernährungstherapie“ gilt, dass 50 ECTS über eine mind. einjährig vollzeitäquivalente (=1.500-1.600 Jahresarbeitsstunden) praktische Tätigkeit im Bereich Ernährungsberatung und -therapie nachgewiesen werden. Diese Tätigkeit sollte durch die Beschäftigung innerhalb eines erfahrenen Teams geprägt sein.

Kann man sich mit dem Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) registrieren?

Das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ inkludiert die notwendigen ECTS, die im Leitfaden Prävention gefordert von der ZPP geprüft werden.

Die ZPP hat die Vorgabe, selber zu überprüfen, ob die geforderte Anbieterqualifikation vorliegt. Unser Ziel ist es zukünftig das Zertifikat „E-Zert Ernährungstherapie“ bei der ZPP hochladen zu können und damit als Anbieter anerkannt zu sein.

Wie kann ich meine Fortbildungen bei E-Zert meinem Konto zuordnen?

Sobald Sie bei E-Zert registriert sind, können Sie Ihre Teilnahme an Fortbildungen direkt und unkompliziert Ihrem Fortbildungskonto zuordnen – idealerweise über QR-Code und App.

Diese Zuordnung funktioniert bei E-Zert wie folgt:

  1. QR-Code scannen: Jede von E-Zert anerkannte Fortbildungsveranstaltung erhält im Vorfeld einen eindeutigen QR-Code (Fortbildungsnummer). Dieser wird am Ende der Veranstaltung angezeigt.

  2. App-Nutzung durch Teilnehmende einer Veranstaltung: Teilnehmende können den QR-Code mit der E-Zert App scannen. Dies dient als Nachweis für die Teilnahme und ordnet automatisch die Fortbildungspunkte Ihrem individuellen E-Zert-Fortbildungskonto zu.

  3. Alternative per PDF: Sollte der QR-Code nicht gescannt werden, kann alternativ eine Teilnahmebescheinigung als PDF eingereicht werden. Hierfür fällt jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 5 €/TN-Bescheinigung an. Der Zeitpunkt, ab dem diese Regelung gilt, wird allen Zertifizierten rechtzeitig mitgeteilt!

  4. Für Veranstaltungen, die nicht auf der Plattform gelistet sind (keinen QR-Code haben), fällt zukünftig in den Kategorien I bis III a (s. Zertifizierungsordnung) eine Bearbeitungsgebühr von 5 €/TN-Bescheinigung an. Ausgenommen davon sind die Kategorien III b, III c, IV bis VIII. Der Zeitpunkt, ab dem diese Regelung gilt, wird allen Zertifizierten rechtzeitig mitgeteilt!

Werden Sie selbst aktiv und machen den Fortbildungsanbieter bereits bei der Anmeldung zur Fortbildung darauf aufmerksam, die angebotenen Fortbildungen bei E-Zert e. V. anzumelden und so einen QR-Code zu erhalten.

Das Verfahren ist also so gestaltet, dass der QR-Code die bevorzugte und gebührenfreie Methode darstellt, um Fortbildungen dem persönlichen Konto zuzuordnen.

Ist eine Mitgliedschaft in mehreren Verbänden nötig?

Eine Mitgliedschaft in mindestens einem der vier teilnehmenden Verbände ist in Bezug auf die Kosten sehr vorteilhaft. Eine Mitgliedschaft ist aber nicht zwingend erforderlich. Es ist zwischen Fachverband und Berufsverband zu unterschieden. Jeder sollte wenigstens in einem Berufsverband vertreten sein. Da Verbände unterschiedliche Schwerpunkte und Vorteile anbieten, kann es vorteilhaft sein, in weiteren Fachverbänden Mitglied zu sein oder zu werden.

Die Preisgestaltung ist so angelegt, dass E-Zert e. V. kostendeckend (nicht gewinnorientiert) arbeiten kann. Für Mitglieder der teilnehmenden Verbände werden die Kosten für die Zertifizierung und Eintragung zumVorzugspreis angeboten, dementsprechend zahlen Nichtmitglieder einen höheren Preis. Dieser setzt sich zusammen aus 30,- € + 75,- € Bearbeitungsgebühr + [Höhe Mitgliedsbeitrag entspr. Berufsverband].